Die SPD hat sich mit ihren Vorstellungen durchgesetzt und ein eigenständiges Verbraucherinformationsgesetz durch den Deutschen Bundestag gebracht.
Die Oberpfälzer SPD-Abgeordnete Marianne Schieder hatte als verbraucherpolitische Sprecherin der bayerischen SPD-Landesgruppe maßgebenden Anteil daran.
In Zukunft wird es ein eigenständiges Verbraucherinformationsgesetz geben und nicht – wie von der Union ursprünglich vorgesehen – Regelungen im Rahmen des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches. Alle Verbraucherinnen und Verbraucher haben demnach Anspruch auf Produkt-Informationen, die den Behörden vorliegen. Die Behörden ihrerseits haben das Recht, über bestimmte Sachverhalte aktiv zu informieren.
Das Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass die Befugnisse der Behörden zur Information der Öffentlichkeit über in Skandale verwickelte Unternehmen erweitert werden und die Öffentlichkeit in Zukunft nicht nur - wie derzeit im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch festgeschrieben - informiert werden ‚kann‘ sondern informiert werden ‚soll‘.
Ferner sollen Behörden die Befugnis bekommen, Rückrufaktionen und sonstige Informationen der Lebensmittelbranche ins Internet zu stellen.
Marianne Schieder: „Das Verbraucherinformationsgesetz wird die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Informationen regeln und negative Auswirkungen auf Wirtschaftsbeteiligte, deren Erzeugnisse ohne Beanstandung sind, vermeiden. Es geht also voran in Sachen Verbraucherschutz.“