Umgehung Rohr auf "irgendwann" verschoben ?

Veröffentlicht am 31.03.2011 in Landespolitik

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2007 beschlossen, den derzeit geltenden 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern zum Ablauf der 1. Dringlichkeit im Jahr 2010 fortzuschreiben und einen aktualisierten 7. Ausbauplan aufzustellen. Dieser, so MdL Reinhold Strobl (SPD), liegt nun vor. Er steht in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages auf der Tagesordnung. Dieser Entwurf sei nun mit den Regionalen Planungsverbänden abzustimmen. Wie bei der Aufstellung des derzeitigen 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen wird auch bei der Aufstellung des 7. Ausbauplans ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewandt. Dieses setze sich aus drei Komponenten zusammen: - Nutzen-Kosten-Analyse, - Umweltrisikoeinschätzung (URE), - Raumwirklichkeitsanalyse (RWA).

Der Ausbauplan, stellt Strobl fest, sei kein Haushaltsplan. Er stelle als ein vom Ministerrat zu beschließendes Maßnahmenpaket die Vorgabe für die Straßenbauverwaltung dar, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen seien – und bei Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel – die bauliche Umsetzung erfolgen soll. Mit den Festlegungen zum finanziellen und zeitlichen Rahmen des Ausbauplans seien keine Vorfestlegungen für künftige Haushalte verbunden.

Das Staatsministerium des Innern schreibt in ihrer Vorlage: „Da in keinem Regierungsbezirk ein besonderer, das durchschnittliche Maß erheblich übersteigender Ausbaubedarf besteht, orientiert sich die Mittelzuordnung auf die einzelnen Regierungsbezirke vor allem an den Streckenlängen und den Fahrleistungen auf den Staatsstraßen in den einzelnen Regierungsbezirken. Innerhalb der Regierungsbezirke sind die Ergebnisse der Projektbewertung ausschlaggebend für die Dringlichkeitseinstufung.“ Es sei ein Verhältnis zwischen Ausbau- und Neubauprojekten von 45 : 55 angestrebt worden.

In der Spalte „Dringlichkeit) 1 UEB (1. Dringlichkeit Überhang – das sind Projekte mit weit fortgeschrittenem Projektstand – entweder befindet es sich im Planfeststellungsverfahren, es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, oder das Projekt ist im Bau): bleiben:

- St 2240 Umbau Kreuzung Blomenhof (Gesamtkosten: 4,1 Mio €)

- St 2235 Verlegung bei Kastl (Gesamtkosten: 2,4 Mio €)

Projekte der 1. Dringlichkeit (2011 bis 2020):

- St 2240 OU Gnadenberg (Gesamtkosten: 2,7 Mio €)

- St 2220 Nordspange Parsberg (Gesamtkosten: 1,2 Mio €)

Projekte der 1. Dringlichkeit – Reserve (1 R) (2021 bis 2025 ! ):

- St 2240 OU Berg (Gesamtkosten: 5,8 Mio €)

In der 2. Dringlichkeitsstufe (nach 2025 ! ) sind vorgesehen:

- St 2220 OU Unterbuchfeld (Gesamtkosten: 2,8 Mio €)

- St 2237 OU Rohr (Gesamtkosten: 3,1 Mio €)

- St 2220 OU Lengenfeld (Gesamtkosten: 2,9 Mio €)

- St 2238 Ausbau westlich Freystadt (Gesamtkosten: 1,7 Mio €)

Der Zustand der Staatsstraßen, moniert Strobl, sei sogar schon im Bericht des Obersten Rechnungshofes moniert worden. Tatsache sei, dass der Unterhalt und der Ausbau der Staatsstraßen seit Jahren unterfinanziert sei. In den sieben Regierungsbezirken Bayerns seien an insgesamt 4.840 Kilometern Staatsstraßen grundlegende Sanierungen notwendig, das entspreche 35,6 Prozent des gesamten Staatsstraßennetzes. Der Nachholbedarf für die Erhaltung der Fahrbahnen liege bayernweit bei 720 Mio Euro. Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind dabei noch nicht berücksichtigt. Der durchschnittliche Kostenaufwand für die Sanierung von einem Kilometer Staatsstraße liege bei 150.000 Euro. Das Geld reiche für nur knapp 530 Kilometer, das bedeute, dass etwa 4.310 Kilometer auch in Zukunft noch schadhaft oder in einem schlechteren Zustand sei. Daran, so Strobl, ändere auch das vor Ort so groß angepreiste Programm „Aufbruch Bayern“ nichts. Er bedauert, dass wichtige Projekte im Landkreis wiederum nach hinten und damit auf den St.-Nimmerleins-Tag geschoben werden.

 

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