Renten werden nicht gekürzt

Veröffentlicht am 09.02.2006 in Bundespolitik

Die Bundesregierung hat einen von Sozialminister Franz Müntefering vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Rentenhöhe beschlossen. Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind damit vor der Absenkung ihrer Altersbezüge geschützt.

Die Bundesregierung hat einen von Sozialminister Franz Müntefering vorgelegten Gesetzentwurf zur Sicherung der Rentenhöhe beschlossen. Rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner sind damit vor der Absenkung ihrer Altersbezüge geschützt.

Mit dem Kabinettsbeschluss am Mittwoch wird es ungeachtet der Lohnentwicklung keine Rentenkürzung geben. Wegen der schwachen Entwicklung von Löhnen und Gehältern, an die auch die jährliche Rentenanpassung gekoppelt ist, hätte es ohne das Gesetz („Gesetz über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte am 1. Juli 2006“) zu einer Absenkung der Renten kommen können, wie das Sozialministerium mitteilte.

Zwar lägen die maßgeblichen Daten zur Lohnentwicklung erst Ende März vor, aber bereits jetzt stehe fest, dass für Rentenerhöhungen kein Raum sei. Schon im vergangenen Jahr hätten Renten gekürzt werden müssen, weil erstmalig der Nachhaltigkeits- sowie der Altersvorsorgefaktor Anwendung fanden. Dies hatte der Gesetzgeber mit einer Schutzklausel verhindert, die aber nicht auf die jährliche Rentenanpassung gewirkt hätte. Daher war ein eigenständiges Gesetz gegen Rentenkürzung notwendig.

Zwar könne aus technischen Gründen der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf die Rentenwerte nur bis 1. Juli 2007 festlegen. Es sei aber, so das Ministerium, klarer politischer Wille, in der gesamten Legislatur die Renten nicht abzusenken. Die Festlegung sei Teil der Strategie zur generationengerechten Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung, heißt es zur Begründung. Da die Rentnerinnen und Rentner dafür in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Beiträge geleistet hätten, müssten sie in der jetzigen Situation Anspruch auf stabile Altersbezüge haben.

 

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