"Maulkorberlass" für oberpfälzer Lehrkräfte?

Veröffentlicht am 15.08.2011 in Bildung
Stefan Großhauser

Die oberpfälzer SPD- Landtagsabgeordnete und stellvertretende SPD- Landesvorsitzende Annette Karl hat Informationen, dass die Regierung der Oberpfalz an Lehrkräfte eine Informationsmappe mit der Überschrift ‚Auskunft trotz Verschwiegenheitspflicht?‘ herausgegeben hat. Darin werden Lehrkräfte darüber aufklärt, wie ein Verhalten zur Auskunftserteilung unter anderem nach Paragraph 37 BeamtStG, Paragraph 14 LDO und Art. 80 BayBG zu erfolgen hat.

In dem Absatz Loyalitätsverpflichtung wird darauf hingewiesen, dass kein ‚lenkender Druck‘ durch eine sogenannte ‚Flucht an die Öffentlichkeit‘ erzeugt werden darf. Dabei sei unter anderem auch eine private Meinung immer als Privatperson abzugeben, unter Beachtung der Amtsverschwiegenheit und der Loyalitätsverpflichtung. Im letzten Satz heißt es dann dazu: "Dies gilt entsprechend für die Weitergabe an Mandatsträger".

Annette Karl empört sich: „Die ist ein Maulkorberlass für Lehrkräfte, der nicht hinnehmbar ist“. Umgehend wandte sich die SPD- Abgeordnete mit einem Protestbrief an Kultusminister Spaenle und die Oberpfälzer Regierungspräsidentin Brigitta Brunner. Mit ihrer Anweisung mache die Regierung der Oberpfalz es sämtlichen Lehrkräften in der Oberpfalz unmöglich, „als mündige Bürger tätig zu werden - im Interesse ihrer Schule und den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern“.

Die SPD- Abgeordnete fragt Spaenle, ob es derartige Anweisungen auch in den anderen Regierungsbezirken Bayerns gibt und fordert klipp und klar: „Ich erwarte, dass diese oder ähnliche Anweisungen umgehend zurückgenommen werden. Eine Staatsregierung sollte sich nicht der politischen Diskussion über ihre Beschlüsse durch Verwaltungsanweisungen zu entziehen versuchen. Dies widerspricht jedem Transparenzgebot von Regierungshandeln und wird die Staatsverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger weiter befördern.“

„Mit diesem ‚Maulkorberlass‘ ist Schulleiterinnen und Schulleitern jede Möglichkeit genommen, sich gegenüber der Öffentlichkeit oder zumindest gegenüber Mandatsträgern zur Situation an ihrer Schule zu äußern und sich für Verbesserungen einzusetzen“, schreibt Karl an den Minister. „Damit können Schulleiterinnen und Schulleiter ihrer ureigensten Aufgabe, nämlich der Schaffung von optimalen Lehr- und Lernbedingungen an ihrer Schule, nicht nachkommen.“ Weiter stellt die SPD- Abgeordnete fest: „Ich verweise auch darauf, dass Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht ohne Grund verfassungsrechtlich – was das Zeugnisverweigerungsrecht angeht – den gleichen Status wie Ärzte, Journalisten und Pfarrer haben. Damit will der Gesetzgeber klarstellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich jederzeit mit ihren Problemen an ihre Volksvertreter wenden können.“

Auch im Landtag reichte die SPD- Abgeordnete umgehend eine Anfrage ein. Darin will sie wissen:
1. Gibt es eine solche oder ähnliche Anweisung wie von der Regierung der Oberpfalz auch in n anderen Regierungsbezirken?
2. Auf welcher Grundlage werden Lehrkräften dienstliche Kontakte und Meinungsäußerungen gegenüber Mandatsträgern untersagt?
3. Auf welche Art und Weise dürfen Lehrkräfte und andere Staatsbedienstete auf dieser Grundlage zu dienstlichen Belangen, z.B. Überlastung durch zu geringe Personaldecke, Nichtversetzung trotz mehrfachem Antrag usw. in Kontakt zu Mandatsträgern treten?

 

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