Neumarkt-Pass hilft Bedürftigen

Veröffentlicht am 16.03.2009 in Kreistagsfraktion
Stefan Großhauser
Kreisrat Stefan Großhauser unterstützt NM-Pass

Die SPD im Kreistag will den Landrat und die anderen
Fraktionen für die Einführung eines Neumarkt-Passes gewinnen.
Vorbilder sind der Nürnberg-Pass und der Schwandorf-Pass.

Seit 20
Jahren kommt der Nürnberg-Pass finanzschwachen Familien zugute und
ermöglicht ihnen eine bessere Teilhabe am sozialen Leben. Nach
Ansicht der SPD besteht aber Bedarf nach einem solchen Ausweis nicht
nur in der Großstadt, sondern auch in den ländlichen Gebieten der
Metropolregion. Inhaber dieses Ausweises kommen in den Genuss
reduzierter Preise für Bustickets wie für Eintrittskarten in Bäder,
Museen, Theater, aber auch zu Sportveranstaltungen. Er ermöglicht
vor allem den Kindern Teilnahme an Übungsgruppen und Kursen, an
Klassenfahrten und Orientierungswochen teils zum halben Preis, teils
kostenlos, vor allem wenn Kirchen die Veranstalter sind.
Subventioniert werden Kindergarten- und Schul-Essen, aber auch Kopien
und andere Unterrichtsmaterialien, Ferienaktionen und Zeltlager. Nach
Pressemeldungen kommen derzeit 50.000 Nürnberger in den Genuss all
dieser Preisnachlässe. OB Ulrich Maly wirbt für die Idee und betont,
Schüler aus Familien mit geringen Einkünfte müssen den N-Pass so
selbstverständlich vorliegen dürfen wie ihren Schüler- oder ihren
Mitglieds-Ausweis.
In Nürnbergs Ratsverwaltung ist auch einiges an Bürokratie-Abbau
geschehen, da Antrags-Verfahren für diesen N-Pass möglichst
unkompliziert zu gestalten. Die Gruppen der Antrags-Berechtigten ist
klar umrissen. Es sind die Bezieher des Arbeitslosengeldes II und
deren Kinder, Kinderzuschlags-Berechtigte, die Bezieher von
Grundsicherung, Wohngeld-Empfänger, alle Heimbewohner mit Taschengeld-
Anspruch, die Alleinerziehenden, die beispielsweise mit einem Kind im
Monat nicht mehr als über 926 Euro verfügen, die Familien, die mit
Kind nicht mehr als 1.282 Euro haben, Spätaussiedler und
Asylbewerber, Internatsschüler in Reha-Einrichtungen, aber auch z.B.
Gefängnisinsassen bei Freigängen. Sie alle haben nicht mehr als den
amtlichen Bescheid vorzulegen und einen 2-seitigen Antrag
auszufüllen. Der Ausweis gilt, solange die Sozialleistung bezogen
wird, und muss bei deren Wegfall unverzüglich zurückgegeben werden.
Er ist jedes Jahr neu zu beantragen.
Die SPD-Fraktion, so Bürgermeister Helmut Himmler, ist sehr
zuversichtlich im Kreistag Konsens zu finden. War man sich doch auch
im Vorjahr einig, allen Kindern aus Hartz-IV-Familien zum
Schuljahresbeginn einen Zuschuss zu geben. Der neue NM-Pass würde das
bürokratische Hauptproblem für eine bessere finanzielle Ausstattung
minderbemittelter Familien ausschalten. Jede finanzielle Zuwendung,
gleich ob Kindergeld oder Bargeld, wurde mit der Sozialleistung
verrechnet. Preisnachlässe, die der NM-Pass in ähnlicher Form wie der
Ferien-Pass vermittelt, wären davon nicht betroffen. Klar ist den
Kommunalpolitikern, dass vor Einführung eines solchen Berechtigungs-
Papieres noch eine gewaltige Arbeit zu leisten ist, Schulen,
Kindergarten-Träger, Gemeinde- und Stadträte, Vereine, Veranstalter
u.dgl.m. für diese Idee zu gewinnen.

 

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