In der nächsten Sitzungswoche wird die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe zur Managervergütung über schärfere Regeln zur Begrenzung von Managergehältern beraten. Die Oberpfälzer SPD- Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder wird in dieser Arbeitsgruppe für Verbesserungen beim Verbraucherschutz kämpfen:
„Wir haben entscheidende Forderungen in den Gesetzentwurf eingebracht“, sagt Marianne Schieder. Dazu zählen Verschärfungen von Vorgaben bei den Managergehältern gemäß Aktienrecht, außerdem variable, nicht mehr an kurzfristigen Börsenkursentwicklungen ausgerichtete Vergütungsanreize sowie die Möglichkeit zur nachträglichen Herabsetzung von Vorstandsvergütungen. Parallel zum Gesetzesverfahren will die SPD gegen den Willen der Union weitere Regelungen durchsetzen: Dazu gehört die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit überhöhter Managementvergütungen und die Bindung der Unternehmensleitung an das Wohl von Aktionären, Arbeitnehmern und Allgemeinheit.
„Wir müssen harte Überzeugungsarbeit leisten“, sagt Marianne Schieder. „Klar ist: Managervergütungen sind keine Privatangelegenheit von Unternehmen, sondern Verträge zu Lasten Dritter“. Dies zu ändern sei eine Notwendigkeit, um die Grundlagen der Wirtschaftsordnung zu sichern. „Das muss auch die Union einsehen“, fordert Schieder.
Die Bundestagsabgeordnete macht deutlich, dass sie sich in der Arbeitsgruppe auch für Verbesserungen beim Verbraucherschutz - z.B. für eine für den Laien verständliche Beschreibung von Finanzmarktprodukten - stark machen wolle. „Ich bin zuversichtlich, dass am Ende des parlamentarischen Verfahrens ein noch umfassenderes Regelungspaket als das jetzt vorliegende beschlossen wird. Dafür werde ich kämpfen“, bekräftigt die SPD- Politikerin.