Aufstiegsstipendium - Studium auch ohne Abitur

Veröffentlicht am 28.08.2008 in Bildung
Stefan Großhauser

Ein altes Anliegen der SPD ist nunmehr möglich - ein Studium für junge Leute mit besonderen Berufsqualifikationen. Das Aufstiegsstipendium hilft bei der Weiterqualifizierung.

Besonders begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung können künftig ein Aufstiegsstipendium erhalten, teilt die Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder mit und weist auf das neue Bundesprogramm "Aufstiegsstipendien" hin, das vor Kurzem an den Start ging.

Das Programm "Aufstiegsstipendien - Studium ohne Abitur" ist ein wichtiger Baustein, um Jugendlichen die Aufnahme eines Studiums zu erleichtern. Mit dieser Förderung erhalten beruflich besonders begabte Menschen einen Anreiz, ein Studium aufzunehmen und sich so zusätzlich weiter zu bilden.

Antragsberechtigt für ein Aufstiegsstipendium sind Frauen und Männer, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder durch eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Förderberechtigt sind aber auch all jene, die die Hochschulzugangsberechtigung auf anderem Weg erlangt haben - z. B. an einer Fachoberschule.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen noch keinen Hochschulabschluss erworben haben. Sie müssen nach ihrer Ausbildung über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen, ihre Berufsabschlussprüfung mindestens mit der Durchschnittnote 1,9 bzw. mit 87 Punkten absolviert haben, Siegerin oder Sieger in einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb sein oder einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers vorlegen.

Um den sich abzeichnenden Fachkräftemangel rechtzeitig zu begegnen, fördern die Aufstiegsstipendien das Studium bis zum berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.

Weil die Stipendiatinnen und Stipendiaten oftmals bereits im Berufsleben etabliert sind und eine Familie gegründet haben, erfolgt die Förderung mit Blick auf diese besondere Lebenssituation als Pauschale und damit einkommensunabhängig.

Die Geförderten im Vollzeitstudium erhalten ein monatliches Stipendium von 650,00 Euro sowie 80,00 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder gewährt, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (113,00 Euro für das erste Kind, jeweils 85,00 Euro für jedes weitere). Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 1.700,00 Euro für Maßnahmekosten.

MdB Marianne Schieder: "Wir müssen gemeinsam alles tun, um die Fachkräftebasis für morgen zu sichern. Auch wer kein Abitur hat und eine Ausbildung hervorragend abgeschlossen hat oder schon berufstätig ist, soll die Chance auf ein Studium haben. Dazu ist es erforderlich, mehr Aufstiegswege aus der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit heraus zu eröffnen und die Übergänge durchlässiger zu gestalten. Die Möglichkeit eines Aufstiegsstipendiums ist ein wichtiger Impuls für alle, die zunächst in berufliche Ausbildung gehen und von dort das Zeug zum Studium haben."

Interessierte Berufstätige können sich bis Ende September 2008 bewerben.

Weitere Auswahlrunden finden im Jahr 2009 statt. Ziel ist es, bis Ende 2009 die ersten 1.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Programm aufzunehmen. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor.

Die Modalitäten zum Programm und zur Ausschreibung finden Interessierte im Internet unter: www.aufstieg- durch- bildung.info

 

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